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   BGH, 08.12.2021 - 3 StR 264/21   

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https://dejure.org/2021,56876
BGH, 08.12.2021 - 3 StR 264/21 (https://dejure.org/2021,56876)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2021 - 3 StR 264/21 (https://dejure.org/2021,56876)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2021 - 3 StR 264/21 (https://dejure.org/2021,56876)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Verursachung einer Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen bzgl. der Erfolgsqualifikation des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion; Zündung eines in Deutschland nicht zugelassenen Böllers im Innenraum des vollbesetzten Fußballstadions ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erfordernis der Verursachung einer Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen bzgl. der Erfolgsqualifikation des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion; Zündung eines in Deutschland nicht zugelassenen Böllers im Innenraum des vollbesetzten Fußballstadions ...

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion: Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Böllerwerfer von Köln muss drei Jahre in Haft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 485
  • StV 2022, 443
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 326/98

    Tatbestandsmerkmal der großen Zahl von Menschen bei der besonders schweren

    Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 3 StR 264/21
    Während im Schrifttum überwiegend in Anlehnung an die Auslegung des insoweit gleichlautenden § 306b Abs. 1 Alternative 2 StGB mit im Einzelnen unterschiedlichen Begründungen Zahlen zwischen "mehr als drei" (Wessels/Hettinger/Engländer, StrafR BT 1, 44. Aufl., Rn. 968; für eine Mindestanzahl von zehn Personen: LK/Valerius, StGB, 13. Aufl., § 308 Rn. 19; SSW-StGB/Wolters, 5. Aufl., § 306b Rn. 4; Matt/Renzikowski/Dietmeier, StGB, § 308 Rn. 6, § 306b Rn. 4 f.; für eine Mindestanzahl von zwanzig Personen: MüKoStGB/Radtke, 3. Aufl., § 306b Rn. 8 f.; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 306b Rn. 5) und fünfzig Personen (freilich ohne Begründung: Cantzler, JA 1999, 474, 476) genannt werden, hat der Bundesgerichtshof - ebenfalls für das gleichlautend in § 306b Abs. 1 Alternative 2 StGB enthaltene Merkmal - eine Anzahl von vierzehn Personen als ausreichend angesehen (BGH, Urteil vom 11. August 1998 - 1 StR 326/98, BGHSt 44, 175, 178; hinsichtlich einer Anzahl von acht verletzten Personen allerdings im Ergebnis abweichend: BGH, Urteil vom 17. November 2011 - 2 StR 399/10, NJW 2011, 1091 Rn. 12 [insoweit in BGHSt 56, 94 nicht abgedruckt]).

    Schließlich ist der Strafrahmen des § 306b Abs. 1 StGB gegenüber demjenigen des § 306a Abs. 1 StGB lediglich im Mindestmaß geringfügig von einem auf zwei Jahre erhöht, wohingegen das Höchstmaß gleichbleibt (vgl. im Einzelnen BGH, Urteil vom 11. August 1998 - 1 StR 326/98, BGHSt 44, 175, 177 f.).

  • BGH, 17.11.2010 - 2 StR 399/10

    Vollendung bei der schweren Brandstiftung (Wohngebäude; teilweise Zerstörung

    Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 3 StR 264/21
    Während im Schrifttum überwiegend in Anlehnung an die Auslegung des insoweit gleichlautenden § 306b Abs. 1 Alternative 2 StGB mit im Einzelnen unterschiedlichen Begründungen Zahlen zwischen "mehr als drei" (Wessels/Hettinger/Engländer, StrafR BT 1, 44. Aufl., Rn. 968; für eine Mindestanzahl von zehn Personen: LK/Valerius, StGB, 13. Aufl., § 308 Rn. 19; SSW-StGB/Wolters, 5. Aufl., § 306b Rn. 4; Matt/Renzikowski/Dietmeier, StGB, § 308 Rn. 6, § 306b Rn. 4 f.; für eine Mindestanzahl von zwanzig Personen: MüKoStGB/Radtke, 3. Aufl., § 306b Rn. 8 f.; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 306b Rn. 5) und fünfzig Personen (freilich ohne Begründung: Cantzler, JA 1999, 474, 476) genannt werden, hat der Bundesgerichtshof - ebenfalls für das gleichlautend in § 306b Abs. 1 Alternative 2 StGB enthaltene Merkmal - eine Anzahl von vierzehn Personen als ausreichend angesehen (BGH, Urteil vom 11. August 1998 - 1 StR 326/98, BGHSt 44, 175, 178; hinsichtlich einer Anzahl von acht verletzten Personen allerdings im Ergebnis abweichend: BGH, Urteil vom 17. November 2011 - 2 StR 399/10, NJW 2011, 1091 Rn. 12 [insoweit in BGHSt 56, 94 nicht abgedruckt]).
  • BGH, 24.04.1975 - 4 StR 120/75

    Begriffsbestimmung des Gebäude, welches zur Wohnung von Menschen dient -

    Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 3 StR 264/21
    Schließlich führt es nicht zu einem anderen Ergebnis, dass das Grunddelikt § 308 Abs. 1 StGB anders als § 306 Abs. 1, § 306a Abs. 1 StGB als konkretes Gefährdungsdelikt ausgestaltet ist; denn die Herbeiführung des Gefahrerfolges ist zwar kein gesetzliches Merkmal des abstrakten Gefährdungsdelikts, wohl aber typische Folge der unter Strafe gestellten gemeingefährlichen Tathandlung und deshalb gesetzgeberisches Motiv der Vertatbestandlichung (BGH, Urteile vom 24. April 1975 - 4 StR 120/75, BGHSt 26, 121, 123; vom 22. April 1982 - 4 StR 561/81, NStZ 1982, 420, 421; vom 4. April 1985 - 4 StR 93/85, NStZ 1985, 408, 409).
  • BGH, 22.10.2013 - 4 StR 368/13

    Adhäsionsverfahren (Zeitpunkt der Stellung des Adhäsionsantrags; Begründung des

    Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 3 StR 264/21
    Der Senat kann über die Revision des Angeklagten durch Beschluss nach § 349 Abs. 2 StPO befinden, obwohl der Generalbundesanwalt die Abänderung des angefochtenen Urteils im Adhäsionsausspruch beantragt hat (BGH, Beschlüsse vom 3. April 2007 - 3 StR 92/07, Rn. 5; vom 22. Oktober 2013 - 4 StR 368/13, NStZ-RR 2014, 90).
  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 561/81

    Verurteilung wegen gemeinschaftlicher schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 3 StR 264/21
    Schließlich führt es nicht zu einem anderen Ergebnis, dass das Grunddelikt § 308 Abs. 1 StGB anders als § 306 Abs. 1, § 306a Abs. 1 StGB als konkretes Gefährdungsdelikt ausgestaltet ist; denn die Herbeiführung des Gefahrerfolges ist zwar kein gesetzliches Merkmal des abstrakten Gefährdungsdelikts, wohl aber typische Folge der unter Strafe gestellten gemeingefährlichen Tathandlung und deshalb gesetzgeberisches Motiv der Vertatbestandlichung (BGH, Urteile vom 24. April 1975 - 4 StR 120/75, BGHSt 26, 121, 123; vom 22. April 1982 - 4 StR 561/81, NStZ 1982, 420, 421; vom 4. April 1985 - 4 StR 93/85, NStZ 1985, 408, 409).
  • BGH, 03.04.2007 - 3 StR 92/07

    Entschädigung der Nebenklage (Stellung des Adhäsionsantrags)

    Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 3 StR 264/21
    Der Senat kann über die Revision des Angeklagten durch Beschluss nach § 349 Abs. 2 StPO befinden, obwohl der Generalbundesanwalt die Abänderung des angefochtenen Urteils im Adhäsionsausspruch beantragt hat (BGH, Beschlüsse vom 3. April 2007 - 3 StR 92/07, Rn. 5; vom 22. Oktober 2013 - 4 StR 368/13, NStZ-RR 2014, 90).
  • BGH, 04.04.1985 - 4 StR 93/85

    Abgrenzung von einfacher zu schwerer Brandstiftung - Inbrandsetzen wesentlicher

    Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 3 StR 264/21
    Schließlich führt es nicht zu einem anderen Ergebnis, dass das Grunddelikt § 308 Abs. 1 StGB anders als § 306 Abs. 1, § 306a Abs. 1 StGB als konkretes Gefährdungsdelikt ausgestaltet ist; denn die Herbeiführung des Gefahrerfolges ist zwar kein gesetzliches Merkmal des abstrakten Gefährdungsdelikts, wohl aber typische Folge der unter Strafe gestellten gemeingefährlichen Tathandlung und deshalb gesetzgeberisches Motiv der Vertatbestandlichung (BGH, Urteile vom 24. April 1975 - 4 StR 120/75, BGHSt 26, 121, 123; vom 22. April 1982 - 4 StR 561/81, NStZ 1982, 420, 421; vom 4. April 1985 - 4 StR 93/85, NStZ 1985, 408, 409).
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